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Allgemeine Geschäftsbedingungen der IGMS Sinzinger Gmbh

Allgemeine Geschäftsbedingungen der IGMS Sinzinger Gmbh

Allgemeine Geschäftsbedingungen der IGMS Sinzinger Gmbh

Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen hier downloaden


>  1. Geltung
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im weiteren AGB genannt) gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, die IGMS Sinzinger GmbH (im weiteren Auftragnehmer genannt) gegenüber dem Vertragspartner (im weiteren Auftraggeber oder Käufer genannt) erbringt. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wurde, insbesondere auch für Telefonsupport.

>  2. Kostenvoranschlag
Da für die Erstellung eines Kostenvoranschlages eine genaue Analyse erforderlich ist, werden die dafür anfallenden Kosten in Rechnung gestellt. Ein für den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird dem Auftraggeber gutgeschrieben, wenn aufgrund dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird. Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden.

>  3. Preis
3.1. Preisgrundlage
Als Grundlage für die Verrechnung gilt die Preisliste der IGMS Sinzinger GmbH .

3.2. Transportversicherung
Der Käufer verpflichtet sich, die Kosten der Transportversicherung für die von ihm bestellte Ware zu übernehmen.

3.3. Nächtigung
3.3.1. Im Falle des Eintreffens des IGMS Sinzinger GmbH - Servicetechnikers in der Betriebsstätte des Auftraggebers vor 16 Uhr und bei sofortiger Arbeitsaufnahme wird der gesamte Nächtigungspauschalsatz für diesen Tag verrechnet, sofern die Arbeiten nicht am selben Tag abgeschlossen werden können und deswegen am darauffolgenden Tag fortgesetzt werden müssen. Ansonsten gelten die Bestimmungen von Punkt
3.3.2. Bei einer geleisteten Arbeitszeit, inklusive Reisezeit und eventueller Wartezeit, von weniger als 3 Stunden wird dem Auftraggeber  kein Nächtigungspauschalsatz in Rechnung gestellt. Ab der vollendeten 3. bis einschließlich der vollendeten 6. Stunde wird dem Auftraggeber ein Drittel, ab der begonnenen 7. bis einschließlich der vollendeten 9. Stunde zwei Drittel des Nächtigungspauschalsatzes, und darüber hinaus der gesamte Nächtigungspauschalsatz in Rechnung gestellt.

3.4. Diäten
Bei einer geleisteten Arbeitszeit, inklusive Reisezeit, von weniger als 3 Stunden werden dem Auftraggeber keine Diäten in Rechnung gestellt. Ab der vollendeten 3. bis einschließlich der vollendeten 6. Stunde wird dem Auftraggeber ein Drittel, ab der begonnenen 7. bis einschließlich der vollendeten 9. Stunde zwei Drittel des Diätensatzes, und darüber hinaus der volle Diätensatz verrechnet.

3.5. Anreise
Die Kosten der Anreise sind zur Gänze vom Auftraggeber zu tragen und werden nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt. Zur Anreise zählen insbesondere die vom Servicetechniker benötigte Reisezeit, Kilometergeld für Anreisen mit dem PKW und Reisespesen für öffentliche Verkehrsmittel.

3.6. Telefongebühren
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Kosten für die im Rahmen der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen anfallenden, ausschließlich dienstlichen Telefongespräche des Servicetechnikers zu tragen.



>  4. Zahlung
4.1. Zahlungsziel
Die Rechnungen sind binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum mittels Banküberweisung vom Zahlungspflichtigen zu begleichen.

4.2. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 12% p. a. zuzüglich den Ersatz eventuell anfallender Inkasso- und/oder Anwaltsspesen sowie Mahnspesen von EUR 8 pro Mahnung an den Zahlungssäumigen zu verrechnen.

4.3. Aufrechnung
Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Auftraggebers, die weder in Zusammenhang mit seiner Verbindlichkeit stehen, noch gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind, wird ausdrücklich ausgeschlossen.

4.4. Widmung
Einlangende Zahlungen können ungeachtet ihrer Widmung der IGMS Sinzinger GmbH auf die älteste fällige Verbindlichkeit angerechnet  werden.

>  5. IGMS Telefonsupport & Support über Video & Soziale Medien
Die telefonische Unterstützung der IGMS Sinzinger GmbH kann sowohl Montag bis Sonntag als auch an Feiertagen von 6.00 bis 22.00 in Anspruch genommen werden. Außerhalb dieser Zeiten kann der Anrufer eine Nachricht aufs Band hinterlassen.Für den Telefonsupport stellen wir für unseren Zeitaufwand in Rechnung (€ 45,- pro 15 Minuten Zeiteinheit, zuzügl. Umsatzsteuer).

>  6. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises inklusive aller Nebengebühren durch den Auftraggeber bleiben die gelieferten Gegenstände unser alleiniges und unbeschränktes Eigentum.

>  7. reklamationen bei warenlieferungen
7.1. Reklamationen Menge und Qualität betreffend
Mengenmäßige Reklamationen sowie Reklamationen wegen mangelhafter Qualität können innerhalb von 8 Tagen ab dem Datum des Wareneingangs im Lager des Käufers erhoben werden.

7.2. Transportschaden
Der Käufer verpflichtet sich, die Ware nach Erhalt der Lieferung unverzüglich auf Transportschäden zu überprüfen. Dabei festgestellte Mängel sind innerhalb von 4 Tagen nach Anlieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Schadens dem Verkäufer bekanntzugeben und fotografisch festzuhalten. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen.

>  8. Gewährleistung
Das Vorliegen eines Mangels berechtigt den Auftraggeber nicht, den Mangel selbst zu beheben oder durch Dritte beheben zu lassen. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Behebung der vorliegenden Mängel einzuräumen.
Für die Mängel oder Beschädigungen, die auf unser Verschulden zurückzuführen sind, erfolgt eine Schadloshaltung des Käufers nach unserer Wahl durch Ersatzlieferung, Reparatur oder Gutschrift bis zur maximalen Höhe des berechneten Preises.

8.1. Dienstleistungen
Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche von unserem Servicetechniker durchgeführte Arbeiten nach Fertigstellung auf ihre Einwandfreiheit zu überprüfen. Die Gewähr wird ausschließlich auf die im Arbeitsbericht festgehaltenen behobenen Mängel geleistet, sofern diese in der selben Art erneut auftreten.

8.2. Warenlieferungen
Wird eine Mängelrüge nicht innerhalb der unter Punkt 7 angegebenen Fristen erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
Ansprüche jeder Art gegen uns, welche über reine Mängelbehebung hinausgehen (insbesondere Folgeschäden), werden ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, dass sie auf Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit unsererseits zurückzuführen sind. Dies hat der Geschädigte zu beweisen.

8.3. Gebrauchte Waren
Für gebrauchte Waren gilt eine auf 6 Monate verkürzte Gewährleistungsfrist als vereinbart.

>  9. Höhere Gewalt
Der Auftragnehmer wird von der Verantwortlichkeit für teilweise oder vollständige Nichterfüllung seiner Verpflichtungen befreit, falls die Nichterfüllung Folge der Ereignisse Höherer Gewalt wie Hochwasser, Brand, Naturkatastrophen, Kriegshandlungen, Krankheit des Auftragnehmers u. ä. ist, die nach dem Vertragsabschluß entstanden sind.
Sollte sich die Unmöglichkeit einer vollen bzw. teilweisen Erfüllung der Vertragsverpflichtungen über einen längeren Zeitraum als zwei Monate erstrecken, so wird dem Auftraggeber das Recht eingeräumt, den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen, ohne mögliche Verluste des Auftragnehmers einschließlich entstandener Kosten ersetzen zu müssen.

>  10. Formvorschriften
Sämtliche Vertragsvereinbarungen, nachträgliche Vertragsänderungen und -ergänzungen, Nebenabreden zu bestehenden Verträgen usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift beider Vertragsparteien. Telefonische und mündliche Zusagen unserer Mitarbeiter im Außendienst bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit ausnahmslos unserer schriftlichen Bestätigung.

>  11. Rechtswahl
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

>  12. Gerichtsstand
Für Streitigkeiten aus sämtlichen Verträgen gilt der Gerichtsstand Linz als vereinbart.